FLOATINGSHELFHAVEN · KUNDENSERVICE

Mängelanzeige & Transportschäden

Ein Möbelstück ist beschädigt angekommen, ein Bauteil fehlt oder ein Produkt funktioniert nicht wie erwartet? Wir helfen Ihnen, den Mangel zu melden und eine passende Lösung zu finden.


Einfach melden. Gemeinsam klären.

Transportschaden

Beschädigte Verpackung oder Ware bei der Lieferung.

Produktmangel

Beschädigungen, Funktionsprobleme oder Materialfehler.

Fehlende Teile

Unvollständige Lieferung oder fehlendes Montagezubehör.

1. Was gilt als Mangel?

Ein Sachmangel kann vorliegen, wenn die gelieferte Ware nicht den vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Anforderungen entspricht.

Bei Möbeln können beispielsweise folgende Probleme auftreten:

• Ein Stuhl oder Tisch weist eine beschädigte Konstruktion auf.

• Ein Schrank hat einen gebrochenen oder beschädigten Bestandteil.

• Ein Paket enthält nicht alle erforderlichen Bauteile.

• Das gelieferte Produkt entspricht nicht der Bestellung.

• Ein Möbelstück weist einen erheblichen Verarbeitungs- oder Funktionsfehler auf.

Ob tatsächlich ein rechtlicher Sachmangel vorliegt, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt, den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.

2. Was tun bei einem Transportschaden?

Wenn ein Paket beschädigt ankommt, empfehlen wir Ihnen, den Zustand möglichst früh zu dokumentieren.

Unsere Empfehlung bei der Lieferung

Schritt 1: Prüfen Sie, ob die äußere Verpackung sichtbar beschädigt ist.

Schritt 2: Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Verpackung und die betroffenen Stellen.

Schritt 3: Prüfen Sie vorsichtig, ob auch das Möbelstück oder einzelne Teile beschädigt sind.

Schritt 4: Informieren Sie unseren Kundenservice und beschreiben Sie den Schaden.

Bei einer sichtbar beschädigten Sendung können Sie den Zustand zusätzlich beim Zustelldienst vermerken lassen. Eine solche Bestätigung kann die Klärung erleichtern.

Bitte bewahren Sie vorhandene Verpackungen und Schutzmaterialien nach Möglichkeit zunächst auf, bis die weitere Vorgehensweise geklärt ist.

Wichtig: Ihre Rechte bleiben bestehen

Eine sofortige Meldung beim Zustelldienst, ein Foto bei Übergabe oder die Aufbewahrung der Originalverpackung ist keine allgemeine Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Auch später entdeckte Transportschäden können Sie bei uns melden.

3. Meldefristen und gesetzliche Gewährleistung

Wir empfehlen, erkennbare Schäden möglichst zeitnah nach der Lieferung zu melden. Das hilft uns bei der Dokumentation und einer schnellen Klärung.

Direkt nach Erhalt

Sichtbare Schäden möglichst früh melden – als Empfehlung, nicht als Ausschlussfrist.

Während der Nutzung

Auch später auftretende Mängel können innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.

Bei neuen Waren beträgt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche grundsätzlich 2 Jahre ab Ablieferung.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe, wird bei einem Verbrauchsgüterkauf unter den gesetzlichen Voraussetzungen vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war (§ 477 BGB).

Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 gelten zudem besondere Regeln zur Verlängerung der Verjährungsfrist, wenn im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung eine Nachbesserung durchgeführt wird.

Es besteht für Verbraucher keine pauschale 24-Stunden-, 48-Stunden- oder 7-Tage-Ausschlussfrist für die Meldung von Sachmängeln. Gesetzliche Sonderregelungen und Verjährungsfristen bleiben unberührt.

4. Welche Angaben helfen bei der Mängelanzeige?

Damit wir Ihre Anfrage möglichst eindeutig zuordnen können, sind folgende Angaben hilfreich:

Bestellinformationen: Bestellnummer oder ein anderer geeigneter Kaufnachweis.

Produkt: Artikelbezeichnung und gegebenenfalls betroffene Bauteile.

Beschreibung: Was genau ist beschädigt, fehlt oder funktioniert nicht?

Zeitpunkt: Wann haben Sie den Mangel erstmals festgestellt?

Fotos: Übersichtsbilder und Detailaufnahmen, sofern vorhanden und ohne unzumutbaren Aufwand möglich.

Fotos, Videos und Verpackungsbilder erleichtern die Prüfung, sind aber keine ausnahmslose gesetzliche Voraussetzung für eine Mängelanzeige. Die gesetzlichen Regeln zur Darlegung und Beweislast gelten unabhängig von unserem Formular.

5. Elektronische Mängelanzeige

Füllen Sie die folgenden Felder aus. Anschließend können Sie eine vorbereitete E-Mail an unseren Kundenservice senden.

Fotos und Nachweise beifügen

Wenn Sie Fotos oder Dokumente haben, können Sie diese nach dem Öffnen Ihres E-Mail-Programms direkt an die vorbereitete Nachricht anhängen. Eine automatische Dateiübertragung findet über dieses Formular nicht statt.

Der Button öffnet Ihr E-Mail-Programm. Ihre Angaben werden erst an uns übermittelt, wenn Sie die E-Mail dort tatsächlich versenden.

6. So bearbeiten wir Ihre Reklamation

Schritt 1 · Eingang Ihrer Meldung

Sie kontaktieren uns per E-Mail und beschreiben das Problem.

Schritt 2 · Prüfung

Wir prüfen die vorhandenen Angaben und kontaktieren Sie bei Rückfragen oder wenn weitere Informationen erforderlich sind.

Schritt 3 · Abstimmung der Nacherfüllung

Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall stimmen wir die gesetzlich geschuldete Nacherfüllung mit Ihnen ab.

Schritt 4 · Durchführung

Je nach Sachlage erfolgt eine Reparatur, Ersatzlieferung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Lösung.

7. Reparatur, Ersatzlieferung und weitere Rechte

Bei einem gesetzlichen Sachmangel können Sie grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (§ 439 BGB). Die gesetzlichen Grenzen dieser Wahl bleiben unberührt.

Die zur Nacherfüllung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können auch weitere Rechte wie Kaufpreisminderung, Rücktritt oder Schadensersatz bestehen.

Bei sperrigen Möbeln stimmen wir eine erforderliche Prüfung, Abholung oder Rücksendung mit Ihnen ab. Sie müssen bei einer berechtigten gesetzlichen Nacherfüllung die dafür erforderlichen Kosten nicht selbst tragen.

8. Mängelanzeige und Widerruf sind unterschiedlich

Mängelanzeige: Sie melden eine beschädigte, fehlerhafte oder nicht vertragsgemäße Ware und machen gegebenenfalls gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend.

Widerruf: Sie lösen sich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe eines Grundes vom Fernabsatzvertrag.

Eine Mängelanzeige ist nicht auf die 14-tägige Widerrufsfrist begrenzt. Beide Rechte bestehen unabhängig voneinander.

9. Kontakt für Mängelanzeigen

Sie können Ihre Reklamation auch ohne das Formular direkt an unseren Kundenservice senden.

floatingshelfhaven

E-Mail: disputesupporthyuji@floatingshelfhaven.com

Telefon: +1 (216) 816-4452

Geschäftsanschrift: 214 N Portage Path, Apt. 3204, Akron, OH 44303, USA

Website: https://floatingshelfhaven.com

Kundenservicezeiten: Montag bis Freitag, 9:00–18:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen kann die Bearbeitung eingeschränkt sein.

Wir möchten, dass Ihre Möbel zu Ihrem Zuhause passen.

Und wenn einmal etwas nicht stimmt, möchten wir eine nachvollziehbare und faire Lösung finden.


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